Praxisangebot + Honorar

Therapieverfahren


Kognitive Verhaltenstherapie
Hypnosetherapie
Klientenzentrierte Gesprächstherapie nach C. Roger
Entspannungstherapie
Kurzzeittherapie
Therapeutisches Schreiben

Therapie                          & 

Trauer
Depression
Essstörungen
Ängste, Phobien, Zwänge
Psychosomatische Beschwerden
Burnout

Psychologische Beratung 

Lebenskrisen 
Mobbing
Demenz 
Konflikte in Partnerschaft 
Angehörige von psychisch Erkrankten

Möglichkeiten meiner Beratung und Therapie

Ihre Praxis vor Ort  
Online Praxis
Walk and Talk
Besuch in Pflegeeinrichtungen 

Neben Einzelgesprächen biete ich auch Paar- und Gruppengespräche an. 

Honorar

 Das erstes Kontaktgespräch per Telefon ist unverbindlich und kostenfrei! 

Einzeltherapie        50 min                          60,- €  jede weitere viertel Stunde 10,-€
Paartherapie           50 min                          80,- €  jede weitere viertel Stunde 20,-€
Gruppentherapie   50 min - 90min           40,- € ( mind. 2 Teilnehmer)

Hypnosetherapie      
Erstgespräch            50 min                          60,-€ jede weitere viertel Stunde 10,-€    
Hypnose                   90 min                        110,-€  jede weitere viertel Stunde 15,-€ 
Hypnoanalyse        120 min                       140,-€ 
   
Raucherentwöhnung  umfasst 3 Termine  350,-€    
Alle Preise gelten für das Jahr 2024.

Manchmal kann es sein, das ein Termin aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden kann. Dafür habe ich volles Verständnis. Um anderen Klienten / Klientinnen eine gute Versorgung anbieten zu können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Bei einer kurzfristigen Absage bis 24 Stunden vor dem Termin fallen Kosten von 25,-€ an.
Bei spätere Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen leider den vollen Betrag einer Stunde von 60,- € berechnen.
     
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, können jedoch über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. 
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Kostenübernahme nach Abklärung möglich.

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen Umsatzsteuerfrei. 
Die Rechnung wird jedoch bei der Einkommenssteuererklärung als 
"außergewöhnliche Belastungen "anerkannt.